BVfK-Wochenendticker 28. Oktober 2017  

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Die Wahrscheinlichkeit von drastischen Diesel-Fahrverboten schwindet.

 

Die Internetbörsen werden ihre Bewertungssysteme erneut überarbeiten.

 

Rechtliche Schritte gegen Hyundai-Falschinformationen

 

Tolles BVfK-Programm bei der Retro Classics Cologne

 

Oldtimer: Gute Geschäfte bringen gute Laune!

 

BVfK-Digital:   

 

Denken Sie an Ihre Datensicherheit!

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

„VW Abgasskandal – LG Zwickau entscheidet zugunsten eines BVfK-Händlers“

 

Grenzüberschreitender Handel: EU plant endgültiges Mehrwertsteuersystem

 

Nächste Termine:

24. - 26. November 2017 - Gemeinschaftsstand der BVfK-Mitglieder auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

25. November 2017 - BVfK-Mitgliederversammlung

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der BVfK-Wochenendticker ist 52 mal im Jahr das Spiegelbild der Sorgen, Nöte und Wünsche der freien Kfz Händler, insbesondere derer, die sich im BVfK zusammen gefunden haben. Gleichzeitig versucht Ihr Verband, Antworten darauf zu geben und Maßnahmen wie auch Konzepte zu entwickeln.

Daher lesen Sie an dieser Stelle insbesondere von den Themen, die uns alle gerade am meisten beschäftigen. Aktuell stehen der Dieselskandal, der Ärger mit den Kfz-Internetbörsen und die Hyundai Affäre immer wieder oben auf der Tagesordnung. Es scheint allerdings, als würden sich zum Jahresende die dunklen Wolken über dem Autohändlerhimmel ein wenig verziehen und sich Lichtblicke zeigen, die uns mit Optimismus ins Jahr 2018 schauen lassen können:

- Die Wahrscheinlichkeit von drastischen Diesel-Fahrverboten schwindet. Wenn man die Situation in Verbindung mit dem Berliner Buschfunk richtig deutet, dann hat Frau Merkel nicht nur auf die Autobosse einen dicken Hals, sondern auch auf die Deutsche Umwelthilfe. Letztere betreibt ja mit den auf fragwürdige Weise von Autohändlern abgezockten Abmahn-Millionen eine Prozesswelle zur Aussperrung der Diesel aus den Innenstädten. Wie es einem Verein ergehen kann, dessen Aktionen der Kanzlerin nicht passen, hat der ADAC zu spüren bekommen, als er massiv gegen den E10-Kraftstoff und damit auch gegen die Umweltpolitik der Bundesregierung wetterte. Daher lautet die Empfehlung des BVfK: Auch wenn man sich den Hof nicht unbedingt mit Dieselfahrzeugen vollstellen sollte, die Situation wird sich erholen.

- Die Internetbörsen werden ihre Bewertungssysteme erneut überarbeiten. Der BVfK wird Mobile wie auch Autoscout24 gemeinsam mit BVfK-Gremienvertretern in der zweiten Novemberhälfte in Bonn zur Fortsetzung des kritischen Dialogs empfangen. Wir sind guter Hoffnung, dass wir zu einer Lösung kommen werden, mit der alle leben können und die uns langwierige rechtliche Auseinandersetzungen erspart. Bei allem Verständnis für lautstarken Protest setzt der BVfK derzeit auf Verhandlungslösungen, was auch bedingt, dass nicht über jedes Detail berichtet werden kann.

- In der Hyundai- Affäre sieht es da jedoch etwas anders aus. Es laufen unterschiedliche rechtliche Auseinandersetzungen und Prüfungen, die nach derzeitiger Einschätzung  dazu führen werden, dass an den Schreibtischen der BVfK-Mitglieder mit Hyundai-Neuwagen im Angebot, hinsichtlich der Diskussionen um Garantien wieder Ruhe und hinsichtlich der Verkäufe wieder mehr Leben einkehren wird. Über Details und Hintergründe werden wir die betroffenen Mitglieder in einer ebenfalls noch im kommenden Monat geplanten Veranstaltung informieren. Im Übrigen halten wir das Hyundai- Problem, auch wenn es die meisten BVK-Mitglieder nicht betrifft, deshalb für wichtig, da hier nach Auffassung maßgeblicher Branchenkenner der Versuch geprobt wird, den gesamten Kfz-Vertrieb inklusive der Umsätze des freien Handels unter dem Dach eines Herstellers zu organisieren. Die Pläne liegen bei allen in der Schublade, Hyundai hat diese nur als erste geöffnet. Die Hyunfai-Affaire hat daher Präzedenzcharakter.

Last but not least: Da all diese Aufgaben nur von einem kompetenten und starken Verband geschultert werden können, haben eine Reihe von BVfK-Mitgliedern eine bemerkenswerte Initiative gegründet, mit der sie den BVfK-Vorstand wie auch den BVfK-Qualitätsanspruch stärken und den BVfK dauerhaft zukunftsfähig machen wollen. Dieser Gruppe haben sich bereits knapp 90 BVfK-Kollegen angeschlossen, auf deren Initiative hin nun am 25. November eine erneute Mitgliederversammlung stattfinden wird, bei der die diesbezüglichen Beschlüsse und Wahlen nochmals präzisiert und bestätigt werden sollen. Einladung, Tagesordnung und erläuternde Informationen finden Sie am Ende dieses Wochenendtickers.

Die Mitgliederversammlung ist übrigens eingebettet in ein auch sonst sehr interessantes Programm rund um die Premiere der Oldtimer-Messe  http://www.retro-classics-cologne.de/ vom 24. bis 26. November 2017 in Köln. Der BVfK bietet seinen Mitgliedern auf einer Fläche von knapp 350 m² die günstige Möglichkeit, Oldtimer zum Verkauf anzubieten (Link zur Last-Minute-Anmeldung BVfK-Stand Retro Classics 24-26.11.2017 ). Zum abwechslungsreichen Programm zählt auch die Präsentationen der gemeinsam mit dem www.deuvet.de speziell entwickelten Oldtimer-Vertragsformulare. Der Deuvet-Vizepräsident und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt Dr. Götz Knoop gibt dazu Tipps und warnt vor Fallstricken beim Oldtimerverkauf.

Der BVfK-Gemeinschaftsstand (Nr. A60) befindet sich übrigens in der Halle 5.2 in direkter Nachbarschaft zum BVfK-Kooperationspartner Auktion und Markt, der dort spannende Oldtimerversteigerung organisiert, wie auch unweit des Standes unseres Partners Classic-Trader, Deutschlands größtem Marktplatz für klassische Fahrzeuge.

Auch Gerhard Slotta den Macher von www.radio-oldtimer.de kann man, wie auch viele andere Oldtimerbegeisterte persönlich kennen lernen.

Lassen Sie sich inspirieren von dieser spannenden und durchaus Ertrag bringenden Szene. Sie macht gute Laune, kann den Geldbeutel füllen und macht zumindest den manchmal etwas zu sehr auf das eigene Geschäft verengten Blick frei.

Sie werden sehen, dass auch diese Medizin Ihrem unternehmerischen Wohlergehen und dem entsprechend unserem Anspruch hilft:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE - Jetzt bequem online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand!

Im BVfK-Mitgliederbereich finden Sie alle Informationen zum BVfK-Gemeinschaftsstand auf der Retro Classics Cologne 2017. Die Anmeldung sowie vergünstigte Karten können Sie jetzt ebenfalls ganz bequem Online bestellen.

Die Seite mit Infos und Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter Aktuelles oder folgen Sie diesem Link:

>>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017  (Bitte erst einloggen!)

---

 

BVfK-Digital: 

 

Denken Sie an Ihre Datensicherheit!

Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie noch einmal kurz zum Thema Datensicherung sensibilisieren.  In der  Warnmeldung vom Mittwoch, den 25.10.2017 habe ich über die neueste Bedrohung im Netz aufmerksam gemacht – Bad Rabbit. Eine Ramsome-Ware, die einen beim Besuch von Nachrichtenseiten zum Update des Flash-Players (ein Browser Add-On zur Wiedergabe von Videos, animierten Grafiken etc.) auffordert. Mit dem Download des Updates wird die schadhafte Software heruntergeladen und wenn man die Datei dann ausführt… GAME OVER – Ihre Daten werden verschlüsselt und können nur noch gegen Lösegeld entschlüsselt werden.

Wer schon einmal Bekanntschaft mit „Locky“ oder „Petya“ gemacht hat, der weiß, dass es nur noch mit enormem Aufwand an Zeit und Kosten möglich ist, die Daten teileweise oder ganz zu retten.  Ein Backup ist in so einem Szenario der schnellste und vor allem auch günstigste Weg die Systeme schnell und ohne großen Datenverlust wiederherzustellen. Eine externe Festplatte oder ein NAS und eine Backupsoftware (z.Bsp. Acronis) oder ein selbst geschriebenes Backup-Script („Progra…ämmchen“) ihres Programmierers, sind alles was benötigt wird um sich etwas entspannter solchen Gefahren gegenüberstellen zu können.

Es sind leider immer noch erschreckende Zahlen derer Unternehmen, die Backups unregelmäßig oder fast nie durchführen. Gerade kleinere Unternehmen nehmen dieses Thema sehr oft auf die leichte Schulter.

Eine Redewendung sagt: „Man muss immer erst aufs Gesicht fallen um zu merken, dass es weh tut.“ Lassen Sie es bitte nicht soweit kommen! Wenn Sie Unterstützung oder Tipps benötigen, wir sind gern für Sie da. 

Ihr Marcel Manthey 

Kontakt:  m.manthey@bvfk.de

---

 

„VW Abgasskandal – LG Zwickau entscheidet zugunsten eines BVfK-Händlers“

 

BVfK-Vertragsanwalt Martin Hake erstreitet positives Urteil im Abgasskandal

Das LG Zwickau hat mit seinem Urteil vom 19.10.2017 in Bezug auf den VW-Abgasskandal klargestellt, dass ein freier KfZ-Händler nicht verpflichtet werden kann, im Rahmen der Nachbesserung ein mangelfreies Neufahrzeug zu liefern.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer von einem BVfK-Händler am 19.02.2015 einen neuen Audi Q3. Im Zuge der Abgasmanipulation forderte der Käufer den Händler auf, einen „nach den aktuellen Vorschriften zulassungsfähigen, mangelfreien und vertragsgemäßen Neuwagen“ zu liefern. Gleichzeitig erhob er den Vorwurf einer arglistigen Täuschung. Da der Händler dieses Begehren zurück wies und eine Einigung nicht erzielt werden konnte, erhob der Käufer eine Klage vor dem LG Zwickau.

Die Klage hatte keinen Erfolg. In den Entscheidungsgründen heißt es u.a.:

„Ein Fahrzeug aus der aktuellen Produktion kann der Kläger nicht verlangen. Es wird nicht verkannt, dass durchaus noch Pkw des Typs Audi Q3 mit Turbodieselmotoren hergestellt werden und dass diese Fahrzeuge trotz zwischenzeitlicher erfolgter Modellpflegemaßnahmen keiner gänzlich neuen Fahrzeuggeneration angehören. Die Fahrzeuge aus aktueller Produktion gehören nicht mehr derselben Gattung an wie das streitgegenständliche Fahrzeug.

Es mag sein, dass diese Abweichungen auf den ersten Blick unbedeutend wirken. Demnach handelt sich hierbei nicht nur um eine bloße Überarbeitung des in der Bestellung genannten Motors, sondern um eine gänzlich neue entwickelte Baureihe. Da in der Bestellung ausdrücklich eine konkrete Motorisierung genannt ist, diese aber so nicht mehr hergestellt wird, ist die begehrte Lieferung eines Neufahrzeugs der vereinbarten Gattung objektiv dauerhaft nicht mehr möglich. Der Kläger kann sich daher insoweit nicht darauf berufen, dass der Audi Q3 aus der aktuellen Produktion den allgemeinen Wahrnehmungen nach noch als dasselbe Modell wie das bestellte Fahrzeug angesehen werde.

Die Versagung der Ersatzlieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Produktion erscheint im Ergebnis auch nicht unbillig. Es ist ein gefestigter Grundsatz des Deutschen Zivilrechts, im Rahmen des Gewährleistungs – und Schadensersatzrechtes möglich genau den Zustand herzustellen, der geherrscht hätte, wenn sich die andere Seite von Anfang an vertragstreu verhalten hätte. Hätte der Kläger daher im Jahre 2015 ein Fahrzeug ohne Software Manipulation erhalten, welches exakt seiner Bestellung entsprochen hätte, so wäre dies ein Audi Q3 mit der Abgasnorm Euro 5 und entsprechenden Leistungsdaten gewesen nicht aber ein Audi Q3 aus der überarbeiteten Produktion des Jahres 2017.

Der Kläger würde im Falle der von Ihm begehrten Ersatzlieferung als erheblich besser gestellt als im Falle der ursprünglichen Lieferung eines mangelfreien Freizeit wie bestellt. Die Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 ist die Beklagte dem Kläger aber nicht schuldig“.

 (LG Zwickau, Urt. v. 19.10.2017)

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Zwickau ist begrüßenswert. Denn seit Aufkommen des Skandals entschieden die angerufenen Gerichte bundesweit in jüngster Zeit in vielen Verfahren zugunsten der klagenden Käufer.

Wohlmöglich hätte das Gericht anders entschieden, wenn der Käufer auf Rücktritt bzw. Minderung geklagt hätte. Dies vor allem vor dem Hintergrund, da das Gericht die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs aufgrund der Abgasmanipulation bejaht hat.

Moritz Gross

BVfK-Rechtsabteilung

 


Grenzüberschreitender Handel: EU plant endgültiges Mehrwertsteuersystem.

 

Unternehmergeschäfte zukünftig brutto entsprechend der Steuersätze im Bestimmungsland.

Jedes Jahr entgehen den EU-Mitgliedstaaten laut Berechnung der EU-Kommission mehr als 150 Milliarden Euro bei der Mehrwertsteuer, davon allein 50 Milliarden Euro durch den grenzüberschreitenden Betrug. Der groß angelegte Steuerbetrug wird durch eine Ausnahmeregelung im europäischen Umsatzsteuerrecht nahezu provoziert: Denn bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist der Verkäufer nicht wie sonst dazu verpflichtet, dem Käufer Umsatzsteuer zu berechnen, diese einzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. Findige Ganoven haben diese Schwachstelle im derzeitigen - seinerzeit als Übergangslösung gedachten - Mehrwertsteuersystem längst erkannt und sich zunutze gemacht. Sie erwerben steuerfrei und somit günstig Ware im EU-Ausland und verkaufen sie sodann unter Aufschlag von Umsatzsteuer im Inland weiter. Die eingenommene Umsatzsteuer wird aber nicht an den Fiskus abgeführt. Sog. Umsatzsteuerkarusselle sind mittlerweile hochprofessionell ausgestaltet und für die zuständigen Finanzbehörden nur schwer zu greifen, obwohl die Vorgehensweise der Betrüger hinreichend bekannt ist.

Nachdem die EU-Kommission jahrelang zwar den Handlungsbedarf bei der Mehrwertsteuer erkannte, die Verluste jedoch offenbar sehenden Auges in Kauf nahm, scheint nun Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Anfang Oktober hat die Kommission ihre Vorschläge für eine umfassende Reform des Mehrwertsteuersystems in Europa vorgestellt. Kerngedanke ist hierbei, den Handel mit Waren über EU-Binnengrenzen hinweg grundsätzlich genauso zu besteuern wie den Handel innerhalb eines Mitgliedsstaates. Diese Gleichstellung soll durch eine Verankerung des Bestimmungslandprinzips erreicht werden.

Nach der Vorstellung der Kommission sollen innergemeinschaftliche Lieferungen künftig nach den Regelungen des Bestimmungslands der Ware steuerpflichtig sein. Steuerschuldner dieser Lieferungen wäre allein der Lieferer. Dieser wäre verpflichtet, die Umsatzsteuer unter Anwendung des im jeweiligen Bestimmungsmitgliedsstaat geltenden Umsatzsteuersatzes in Rechnung zu stellen. Der Umsatzsteuersatz soll online über ein Webportal ermittelt werden können. Für die Begleichung der Steuerschuld soll eine spezielle Anlaufstelle eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang will die Kommission auch eine Zertifizierung der Zuverlässigkeit der Unternehmer vornehmen. Zertifizierte Unternehmen sollen von bestimmten Vereinfachungsregelungen profitieren.

Die Kommission verspricht sich von der Reform eine Reduzierung des grenzüberschreitenden Betrugs um 80 Prozent. Zudem sollen Unternehmer von unnötiger Bürokratie befreit werden, u. a. durch einfachere Vorschriften für das Erstellen von Rechnungen.

Bevor die Vorschläge der Kommission umgesetzt werden können, muss der Rat nach Anhörung des Parlaments zustimmen. Es ist jedoch unsicher, ob sich alle Mitgliedsstaaten damit abfinden können. Denn die vorgesehene Regelung erfordert Vertrauen in die anderen Mitgliedsstaaten. Nicht zuletzt auch bei der geplanten Zertifizierung: Länder wie Deutschland, welche die Zertifizierung womöglich strenger handhaben werden, werden gleichwohl die Zertifizierung anderer Länder, welche die Kriterien weniger streng anwenden, akzeptieren müssen.

Der BVfK hatte schon vor Jahren im Steuerskandal auf die Missstände im europäischen Mehrwertsteuersystem hingewiesen und seinerzeit bereits über die Verankerung des Bestimmungslandprinzips diskutiert. Die aktuelle Entwicklung ist für den BVfK daher längst überfällig. Zumal nicht nur der Staatskasse erhebliche Einnahmen fehlen. Auch der redliche Unternehmer leidet unter der Praxis der Umsatzsteuerkarusselle. Die Waren werden hierbei oftmals künstlich verbilligt, so dass zwangsläufig auch der ursprüngliche Marktpreis sinkt. Diese Wettbewerbsverzerrung bedeutet für die steuerehrlichen Unternehmer  mitunter empfindliche Umsatzeinbußen.

Stefan Obert

BVfK-Rechtsabteilung

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

---

Einladung zur BVfK-Mitgliederversammlung

Der BVfK-Vorstand lädt alle BVfK-Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbands freier Kfz-Händler am Samstag, 25. November 2017, um 17.00 Uhr in das Hotel Clostermanns Hof in 53859 Niederkassel-Uckendorf ein.

Die vollständige Einladung incl. des derzeitigen Stands der Tagesordnung können Sie dem Dokument im Mitgliederbereich entnehmen, welches Sie über diesen Link erreichen:

>>> LINK zur vollständigen Einladung und Tagesordnung (Stand 25.10.2018)

>>> LINK mit Information zum Anlass der Mitgliederversammlung

Mitglieder, die ihr Stimmrecht nicht wahrnehmen können, haben die Möglichkeit, ein anderes Mitglied zur Ausübung ihres Stimmrechts schriftlich zu bevollmächtigen. Die BVfK-Geschäftsstelle hält für diese Fälle entsprechende Vollmachtsvordrucke bereit, die angefordert werden können. Um einen geordneten Ablauf der Versammlung, wie auch die Vermeidung ungültiger Vollmachten sicherzustellen, sollten sowohl die Anmeldungen zur Teilnahme wie auch Vertretungsvollmachten bis spätestens 24 Stunden vor der Mitgliederversammlung an die BVfK-Geschäftsstelle übermittelt werden. Dies erleichtert dem BVfK-Team die Organisation und Vorbereitung der Versammlung.

>>> Link zur Anmeldung zur Mitgliederversammlung

>>> Link zur Anforderung des Vollmachtsvordrucks

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet ein gemeinsames Abendessen mit Vertretern der BVfK-Gremien und Ehrengästen statt. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

>>> Link zur Anmeldung zum Abendessen (Kostenpauschale 60,- €) - s.a. Anmeldung zur Mitgliederversammlung.

---

BVfK-Terminkalender:

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

25. November 2017 BVfK-Mitgliederversammlung

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

---
---